Detektiv und Sicherheitsagentur

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Detektiv und Sicherheitsagentur

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Bewachung - bluemoon® Detektiv und Sicherheitsagentur

1. bluemoon® Detektiv und Sicherheitsagentur Ankershoferstrasse 35, A-9020 Klagenfurt am Wörthersee wird nachstehend "Auftragnehmer" genannt. Der betreffende, alleinige Auftraggeber, aber auch eine eventuelle Mehrzahl von Auftraggebern, wird im nachfolgenden als "Auftraggeber" bezeichnet.
2. Das Unternehmen verfügt über das Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektiv und Bewachungsgewerbe) gemäß Gewerbeordnung von 1994, dies ist ein reglementiertes sowie über das Gewerbe für Handel mit Waren aller Art.
3. Der Revierwachdienst erfolgt in Dienstkleidung durch Einzelstreifen oder Funkstreifenfahrer. Es werden dabei soweit nicht anderes vereinbart ist bei jedem Rundgang Kontrollen der in Wachrevieren zusammengefassten Wachobjekte zu möglichst unregelmäßigen Zeiten vorgenommen.
4. Der Separatwachdienst erfolgt in der Regel durch eine(n) oder mehrere Wachmänner/-frau(en), die eigens für ein bzw. wenige in einem räumlichen Zusammenhang stehende Wachobjekte eingesetzt sind, wobei durch besondere Wachvorschriften die einzelnen Tätigkeiten festgelegt werden.
5. Zu den Sonderschutzdiensten gehören, Personkontrollen, Personalbegleit- und Schutzdienste, Geld- und Wertsachentransporte, der Betrieb von Alarm- und Notrufzentralen (Dienstleistungszentralen) sowie die Durchführung von Kassen-, Ordnungs- und Aufsichtsdiensten für Ausstellungen, Messen und Veranstaltungen.
6. Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber und Auftragnehmer werden in besonderen Verträgen vereinbart.
7. Der Auftragnehmer erbringt seine Tätigkeit als Dienstleistung (keine Arbeitnehmerüberlassung gemäß Gesetz über gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung), wobei er sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegen ausgenommen bei Gefahr im Verzug - bei dem Auftragnehmer.
8. Der Auftragnehmer ist zur Erfüllung aller gesetzlichen behördlichen, sozialrechtlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeiter/-innen allein verantwortlich.
9. Änderungen der Auftragserteilung, der Honorarvereinbarung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur in schriftlicher Form zulässig.
10. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber dem Auftragnehmer nicht anwendbar sind.
11. Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages, dass er keine staatsgefährdeten oder gesetzwidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt, und sein berechtigtes Interesse wahrheitsgemäß bekundet hat.
12. Im Einzelfall ist für die Ausführung des Dienstes allein die schriftliche Dienstanweisung maßgebend. Sie enthält die Anweisungen des Auftraggebers über die entsprechend Dienstleistung. Änderungen und Ergänzungen der Dienstanweisung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit unvorhersehbare Notstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden.
13. Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
14. Für Schlüsselverluste vorsätzlich oder fahrlässig durch das Dienstpersonal herbeigeführten haftet der Auftragnehmer. Der Auftraggeber gibt dem Auftragnehmer die Anschriften bekannt, die bei einer Gefährdung des Objektes auch nachts telefonisch benachrichtigt werden können. Anschriftenänderungen müssen dem Auftragnehmer umgehend mitgeteilt werden. In den Fällen, in denen der Auftragnehmer über ausgeschaltete Alarmanlagen die Alarmverfolgung durchzuführen hat, ist vom Auftraggeber die Benachrichtigungsreihenfolge anzuordnen.
15. Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich dem Auftragnehmer, zwecks Abhilfe, mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden.
16. Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Lösung des Vertrages wenn der Auftragnehmer nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist spätestens innerhalb von 7 Werktagen für Abhilfe sorgt.
17. Der Vertrag läuft soweit nichts anderes vereinbart ist für ein Jahr. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt, verlängert sich die Vertragszeit jeweils um ein weiteres Jahr.
18. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Auftraggeber, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer gemäß Gewerbeordnung zugelassener und zuverlässiger Unternehmer zu bedienen.
19. Im Kriegs- oder Streikfalle bei Unruhen oder anderen Fällen höherer Gewalt kann der Auftraggeber den Dienst soweit dessen Ausführung unmöglich ist unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.
20. Im Falle der Unterbrechung ist der Auftragnehmer verpflichtet das Entgelt entsprechend den etwa gesparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.
21. Bei einem Umzug des Auftraggebers, sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Wachobjektes, kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen.
22. Gibt der Auftragnehmer den Wachbezirk auf oder verändert er ihn, so ist der Auftraggeber ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, berechtigt.
23. Bei eingetretenem Tod des Auftraggebers, tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war.
24. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderungen des Unternehmers, wird der Vertrag nicht berührt.
25. Bei Schadensersatzansprüchen jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die von ihm oder seinen Mitarbeitern fahrlässig verursacht werden.
26. Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach- dem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schadensersatz dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.
27. Schadensersatzansprüche direkt gegen die Mitarbeiter/-innen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, sofern diese den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
28. Ausgeschlossen vom Schadenersatz sind insbesondere Schäden, die mit der eigentlichen Wachtätigkeit nicht im Zusammenhang stehen.
29. Unabhängig von der Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß Ziffer 10 ist der Auftraggeber verpflichtet Haftpflichtansprüche unverzüglich geltend zu machen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich die Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.
30. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen Haftung deren Grenzen die sich aus dem Auftragsumfang ergeben abzuschließen. Der Auftraggeber kann den Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen.
31. Das Entgelt für den Vertrag ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, inner- halb von sieben Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen.
32. Aufrechnung und Zurückbehaltung des Entgelts sind nicht zulässig, es sei denn im Fall einer unbestrittenen oder rechtskräftig fest gestellten Forderung. Bei Zahlungsverzug ruht die Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers nebst seiner Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder vom Vertrag überhaupt entbunden ist. Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftraggeber angemahnt, und ihm eine angemessene Nachfrist eingeräumt wurde.
33. Im Falle der Veränderung von Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Kollektiv und sonstiger Tarifverträge, ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten und Lohnnebenkosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrags geändert haben, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
34. Der Vertrag beginnt für den Auftragnehmer von dem Zeitpunkt an verbindlich, wo dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht.
35. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
36. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen die, die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
37. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber betreffende anfallende Kundendaten im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung zu erheben, bearbeiten, speichern sowie zu internen Marktforschungs- und eigenen Marketingzwecken zu nutzen.
38. Diese AGB sowie der jeweils beschlossene Vertrag unterliegen österreichischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss der Regeln des UN-Kaufrechtes. Als Gerichtsstand wird für sämtliche Streitigkeiten das für den Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht vereinbart. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher im Sinne des KSchG und ist dieser im Inland beschäftigt oder hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das sich aus den allgemeinen Zuständigkeitsregeln der Zivilprozessordnung ergebende Gericht zuständig.
39. Bei Aufträgen aus dem Ausland gilt das Recht der Republik Österreich.

 

AGB Berufsdetektiv - bluemoon® Detektiv und Sicherheitsagentur

1. bluemoon® Detektiv und Sicherheitsagentur Ankershoferstrasse 35, A-9020 Klagenfurt am Wörthersee wird nachstehend "Auftragnehmer" genannt. Der betreffende, alleinige Auftraggeber, aber auch eine eventuelle Mehrzahl von Auftraggebern, wird im nachfolgenden als "Auftraggeber" bezeichnet.
2. Das Unternehmen verfügt über das Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektiv und Bewachungsgewerbe) gemäß Gewerbeordnung von 1994, dies ist ein reglementiertes sowie über das Gewerbe für Handel mit Waren aller Art.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB) sind wesentliche Grundlage sowie wesentlicher Bestandteil aller zwischen den in der umseitigen Honorarvereinbarung genannten Vertragspartnern bestehenden Verträgen, Anboten sowie sonstigen Leistungsbeziehungen welcher Art auch immer. Diese gelten auch für jedwede weiteren Aufträge, insbesondere Ergänzungs- oder Folgeaufträge, weiter, gleichgültig, ob diese schriftlich, mündlich, telefonisch, oder in welcher Form auch immer erteilt werden.
4. Nebenabreden, Ergänzungen, Aufhebungen oder Erweiterungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, so auch die Vereinbarung, vom Formerfordernis der Schriftform abgehen zu wollen. Mitarbeiter des Auftragnehmers sind zu einer Änderung, Aufhebung oder Ergänzung dieser Geschäftsbedingungen auch in Schriftform nicht bevollmächtigt. Unter Schriftform im Sinne dieser Bestimmungen wird eine von beiden Vertragsparteien unterfertigte geschriebene Erklärung verstanden. Der Auftraggeber anerkennt unter ausdrücklichem Ausschluss jedweder eigener Bedingungen die ausschließliche Wirksamkeit der vorliegenden AGB. Es ist daher für sämtliche Leistungsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern die rückseitige Honorarvereinbarung in Verbindung mit diesen AGB maßgeblich.
5. Gegenstand des Vertrages ist die fachgerechte Erbringung einer Detektivleistung. Ausdrücklich wird festgehalten, dass das Eintreten eines bestimmten Erfolges nicht Vertragsgegenstand ist.
6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich bei der Erfüllung der von ihm zu erbringenden Leistungen eines oder mehrerer Unternehmer bzw. Unternehmen zu bedienen sowie sonstige Gehilfen zu verwenden.
7. Berichte an den Auftraggeber haben schriftlich zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wird. Für den Inhalt mündlich erstatteter Berichte wird nicht gehaftet. Die schriftliche Berichtlegung erfolgt unter Berücksichtigungen der Bestimmungen zu Persönlichkeitsrechten und Datenschutz. Sämtliche Auskünfte, Mitteilungen, Berichte, im Besonderen über Personen oder Unternehmen sind vom Auftraggeber streng vertraulich zu behandeln und grundsätzlich nur für dessen eigene interne geschäftliche Zwecke bestimmt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Informationen weder ganz noch teilweise an Dritte weiter zu geben. Dieses Weitergabeverbot umfasst auch die Verwendung oder sonstige Bezugnahme auf den Auftragnehmer gegenüber Dritten. Ausdrücklich ausgenommen hiervon ist die Herausgabe aufgrund einer schriftlichen richterlichen Anordnung für die Durchsetzung legitimer Ansprüche des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Auftragnehmer für alle Schäden, die sich aus einer Verletzung dieser Bestimmungen durch ihn oder durch Dritte, denen die Informationen zugänglich gemacht wurden, ergeben.
8. Durch die Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass mit dem erteilten Auftrag keine gesetz- oder verbotswidrigen Ziele verfolgt werden.
9. Der Auftragnehmer entscheidet über die Art der Ausführung des Auftrages, sofern nicht ausdrückliche gegenteilige Anordnungen des Auftraggebers in Schriftform vorliegen, deren Umsetzung auf den Grundlagen professioneller Arbeit möglich sein muss. Es liegt daher im Ermessen des Auftragnehmers, an welchem Ort, zu welcher Zeit und in welchem Umfang Tätigkeiten gesetzt und Ressourcen verwendet werden, beispielsweise Detektive und Fahrzeuge eingesetzt werden. Bei Kraftfahrzeugeinsätzen werden zur Gewährleistung einer professionellen Detektivarbeit sowie im Interesse der Verkehrssicherheit immer zwei Detektive eingesetzt. Der Auftraggeber wird ausdrücklich auf die Möglichkeit von durch die Verkehrslage bedingten Schwierigkeiten hingewiesen.
10. Das vereinbarte Entgelt ist nach Übermittlung des Berichtes an die umseitig angeführte oder zuletzt bekannt gegebene Adresse des Auftraggebers fällig. Sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, ist die Übermittlung via E-Mail oder Telefax zulässig und löst Fälligkeit der bis dahin aufgelaufenen Honoraransprüche aus. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche Kosten und Aufwendungen inklusive allfälliger Verkehrsstrafen, die im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Auftrag angelaufen sind bzw. verhängt wurden, zu ersetzen. Hinsichtlich der Fälligkeit wird auf obige Ausführungen verwiesen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall der nicht oder nicht vollständigen Zahlung fälliger Ansprüche des Auftragnehmers sämtliche wie auch immer gearteten Mahnkosten, insbesondere auch Kosten eines Inkassobüros sowie Rechtsanwaltskosten, zu ersetzen.
11. Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers welcher Art auch immer mit Entgeltansprüchen des Auftragnehmers ist unzulässig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für von ihm getätigte Aufwendungen durch den Auftraggeber zu leistende Anzahlung zu verlangen. Diese Anzahlung wird durch schriftliche Bekanntgabe der getätigten Aufwendungen fällig.
12. Das alleinige Auftragsrisiko wird dem Auftraggeber auferlegt. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer hinsichtlich sämtlicher Inanspruchnahme, und zwar sowohl verwaltungsbehördlich als auch zivil- oder strafgerichtlich, völlig schad- und klaglos. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Verwendung der Berichte sowie Informationen durch den Auftraggeber. Mehrere Auftraggeber haften für sämtliche Forderungen des Auftragnehmers zur ungeteilten Hand. Wird ein Auftrag durch einen Bevollmächtigten erteilt, so haften Auftraggeber und der den Auftrag erteilende Bevollmächtigte zur ungeteilten Hand. Der Zeitaufwand, der sich aus Behörden- oder Gerichtsterminen, die in Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag stehen, ergibt, wird durch den Auftraggeber als zu honorierend anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund einer gesetzlich verankerten Pflicht ein Erscheinen vor einer Behörde erforderlich ist, sowie auch dann, wenn es zu keiner tatsächlichen Einvernahme kommt. Warte- und Stehzeiten sind jedenfalls als auftragskausal zu verrechnen.
13. Eine vorzeitige Beendigung des Auftrages durch den Auftraggeber ist dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Sämtliche durch eine vorzeitige Vertragsauflösung durch den Auftraggeber verursachten Kosten sind durch den Auftraggeber zu tragen.
14. Bei Stornierung des Auftrages nach Unterfertigung des Auftrages sind jedenfalls 50% der Anzahlung  als Stornogebühr fällig.
15. Der Vertrag beginnt für den Auftragnehmer von dem Zeitpunkt an verbindlich, wo dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht.
16. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
17. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen die, die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
18. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber betreffende anfallende Kundendaten im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung zu erheben, bearbeiten, speichern sowie zu internen Marktforschungs- und eigenen Marketingzwecken zu nutzen.
19. Diese AGB sowie der jeweils beschlossene Vertrag unterliegen österreichischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss der Regeln des UN-Kaufrechtes. Als Gerichtsstand wird für sämtliche Streitigkeiten das für den Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht vereinbart. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher im Sinne des KSchG und ist dieser im Inland beschäftigt oder hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das sich aus den allgemeinen Zuständigkeitsregeln der Zivilprozessordnung ergebende Gericht zuständig.
20. Bei Aufträgen aus dem Ausland gilt das Recht der Republik Österreich.

 

AGB Handel - bluemoon® Detektiv und Sicherheitsagentur

1. bluemoon® Detektiv und Sicherheitsagentur Ankershoferstrasse 35, A-9020 Klagenfurt am Wörthersee wird nachstehend bluemoon genannt. Der betreffende, alleinige Auftraggeber, aber auch eine eventuelle Mehrzahl von Auftraggebern, wird im nachfolgenden als "Kunde" bezeichnet.
2. Das Unternehmen verfügt über das Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektiv und Bewachungsgewerbe) gemäß Gewerbeordnung von 1994, dies ist ein reglementiertes sowie über das Gewerbe für Handel mit Waren aller Art.
3. Alle Lieferungen von Waren, Leistungen und sinngemäß auch die Erbringung von Leistungen durch bluemoon werden ausschließlich aufgrund nachstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen ausgeführt, und anerkennt der Kunde mit Vornahme der Bestellung bzw. spätestens mit Annahme der Ware bzw. Leistung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder Nebenabreden können nur durch vertretungsbefugte Personen von getroffen werden und gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall. Allfälligen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
4. Alle Preise gelten in Euro. Preisangaben verstehen sich für Verbraucher inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, für gewerbliche Kunden exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Hinzu kommen für sämtliche Kunden noch Versandkosten von Euro 19,90, bei Nachnahme kommen noch Euro 8,60 dazu. Alle Preisangaben sind unverbindlich und Korrekturen vorbehalten. Maßgebend ist jeweils der in der zu übermittelnden Auftragsbestätigung genannte Preis zuzüglich Liefer- und Versandleistungen. Bei offensichtlichen Preisfehlern, die infolge technischer Mängel oder Tippfehlern im Shop veröffentlicht werden behält sich bluemoon vor, den korrekten Preis zu berechnen.
5. Die Angebote und Verkaufsunterlagen wie Preislisten usw. sind freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Annahme durch bluemoon. Bei sofortiger Lieferung kann jedoch die schriftliche Annahme auch durch Rechnung ersetzt werden. bluemoon behält sich auch vor, die Bestellung nicht anzunehmen bzw. eine Bestellung nur für registrierte Kunden durchzuführen. Verkaufsangestellte sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen abzugeben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, oder von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.
6. Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Für den Fall einer Leistungsverhinderung von mehr als 30 Tagen sind bluemoon sowie der Auftraggeber oder Käufer berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung erfolgt im Normalfall innerhalb zwei Woche ab der Bestellbestätigung, aber jedenfalls innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Lieferfrist von 30 Tagen ab Bestelldatum. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von bluemoon durch Lieferanten und Hersteller. Verlängert sich die Lieferzeit, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist bluemoon berechtigt Teillieferungen zu erbringen. Von bluemoon werden im Shop ausschließlich Bestellungen zur Auslieferung im Inland entgegen genommen. Lieferungen erfolgen ausschließlich per Nachnahme und Vorkassa. Die Nachnahmesendungen sind bis Euro 2.500,00 brutto beschränkt. Über diesen Wert hinaus hat der Besteller bzw. Käufer eine entsprechende Vorauszahlung in Höhe der vorgenommenen Bestellung zu leisten. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn bluemoon kosten- und spesenfrei über den Gesamtbetrag verfügt. Sondervereinbarungen werden nur mit gewerblichen Kunden geschlossen und bedürfen zur Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung. Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Erfüllung sämtlicher Forderungen im Eigentum der Firma bluemoon. Vor vollständiger Bezahlung der Forderung ist es untersagt, die Ware zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder Dritten daran sonstige Rechte einzuräumen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und alle anderen die Rechtsstellung von bluemoon beeinträchtigenden Zugriffe Dritter auf die mit dem Eigentumsvorbehalt behaftete Ware sind unverzüglich an bluemoon anzuzeigen. Der Auftraggeber bzw. Besteller ist verpflichtet derartigen Maßnahmen unter Hinweise auf das Vorbehaltseigentum sofort zu widersprechen. Bei Zahlungsverzug ist bluemoon berechtigt, bei Privatkunden Verzugszinsen in Höhe von 9 % im Sinne § 6 Abs. 1 Z. 13 KSchG sowie bei gewerblichen Kunden im Sinne § 1333 Abs. 2 ABGB im Ausmaß von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt, zu verrechnen. Darüber hinaus haftet der in Verzug befindliche Kunde für sämtliche aufgrund des Verzugs angefallenen Betreibungskosten, wobei sowohl außergerichtliche Mahnspesen, als auch die tarifmäßigen Kosten eines eingeschalteten Rechtsanwalts umfasst sind.
7. bluemoon versendet Rechnungen und Gutschriften laut österreichischem Rechnungslegungsgesetzt. Das heißt, dass Sie die Rechnung oder Gutschrift per Post, beigepackt bei Ihrer Bestellung, persönlich, oder per e-Mail mit digitaler Signatur versehen bekommen können. Die Wahl der Übermittlung bleibt bluemoon überlassen.
8. Die Wahl der Versandart bleibt bluemoon überlassen. Mit dem Verlassen der Ware des Lagers oder geschäftsbezogenen Lagern bzw. bei Übergabe der Ware an die Bahn, Post oder den Frachtführer geht die Gefahr auf den Käufer über. Eine eventuelle auch nur teilweise Übernahme der Transportkosten durch bluemoon oder einen geschäftsbezogenen Vertragspartner hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Falls der Versand sich ohne die Schuld von bluemoon verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
9. Annahmeverzug Bei Erfolglosigkeit des ersten Zustellversuches durch den beauftragten Spediteur wird die Ware für einen Zeitraum von einer Woche eingelagert. Je nach Wunsch des Kunden erfolgt ein zweiter Zustellversuch nach Terminvereinbarung oder eine Selbstabholung durch den Kunden. Bei Verstreichen der einwöchigen Einlagerungszeit ohne entsprechende Mitwirkung des Kunden in obigem Sinne wird die Ware an bluemoon retourniert und gerät der Kunde in Annahmverzug. Gerät der Auftraggeber bzw. Käufer in Annahmeverzug, ist bluemoon berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern und kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. bluemoon behält sich ein Rücktrittsrecht bei Annahmeverweigerung vor und ist wahlweise berechtigt als Schadenersatz entweder einen angemessenen Pauschalpreis oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. Darüber hinaus ist bluemoon berechtigt, den unter Punkt 4. ersichtlichen Verzugszinssatz zu verrechnen. Darüber hinaus haftet bluemoon nur mehr für den Fall vorsätzlicher oder zumindest grob fahrlässiger Beschädigung der Waren, nicht jedoch höherer Gewalt, Zufall, oder fahrlässigen Verhaltens eines Erfüllungsgehilfen oder beigezogenen Spediteurs oder Lagerhalters.
10. Rügepflicht Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum und beträgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen maximal sechs bzw. 24 Monate im gewährleistungsrechtlichen Sinn. Offensichtliche Mängel sind spätestens sieben Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Gewerblichen Kunden ist bekannt, dass die bestellten Waren von nur originalverpackt weiterveräußert oder überhaupt direkt an den Käufer ausgeliefert werden, so dass bluemoon nur eingeschränkt Möglichkeit hat, der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit im Sinne §§ 377f HGB nachzukommen. Der gewerbliche Kunde übernimmt somit diese sich aus §§ 377f HGB ergebende Untersuchungs- und Rügepflicht und verpflichtet sich somit, sowohl offene, als auch offenkundige Mängel unverzüglich an bluemoon anzuzeigen um bluemoon die Möglichkeit zu geben, selbst unverzüglich entsprechende Rügen an die Hersteller- oder Zulieferfirma vornehmen zu können. Hinsichtlich sämtlicher Artikel, welche nach dem aktuellen Stand der Technik nicht immer fehlerfrei arbeiten, übernimmt bluemoon keinerlei Haftung für einen fehlerfreien Betrieb bzw. für Schäden sowie Folgeschäden, die bei der Verwendung des Produktes entstehen. Ebenso haftet bluemoon nicht für Mängel und Schäden, die im Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde Vorschriften über Installation, Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat. Hinsichtlich Artikel, die als Gebrauchtwaren ausgewiesen sind, worunter auch Flohmarktartikel zu verstehen sind, gewährt bluemoon nur eine 20-tägige Funktionsgarantie und behält sich vor, gegebenenfalls den Fehler zu beheben oder den Kaufpreis rückzuerstatten.
Der Auftraggeber bzw. Besteller ist verpflichtet, die reklamierte Ware ordnungsgemäß und originalverpackt an die angegebene Adresse zurück zu senden. Für verursachte Schäden aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den Kunden übernimmt bluemoon keine Haftung. Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der bluemoon dadurch entstandenen Aufwendungen. bluemoon behält sich eine Weiterverrechnung von Kostenpauschalen, mit welchen bluemoon belastet wird, vor. Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig. Werden die vom Hersteller bekannt gegebenen Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den originalen Spezifikationen entsprechen, so entfällt jeder Gewährleistungsanspruch. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriffe, so wie das Öffnen von Geräten, zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen in Farbe, Abmessung und/oder Qualität und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, culpa in contrahendo und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen bluemoon als auch die Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Sämtliche Artikel arbeiten nach aktuellem Stand der Technik nicht immer fehlerfrei, dementsprechend kann bluemoon den fehlerfreien Betrieb nicht sicherstellen und haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden, die infolge technischer Mängel beim Käufer entstehen. Weiters haftet bluemoon nicht für direkte oder indirekte Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entstandene Kosten bzw. Kosten einer Ersatzvornahme sowie für den Fall eines Datenverlustes, außer wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. Darüber hinaus übernimmt bluemoon keinerlei Haftung für die Fehlerhaftigkeit in der Übertragung von Daten.
11. Verbraucher im Sinne des KSchG können binnen einer Frist von sieben Werktagen, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt, ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware bzw. Leistungserbringung von einem geschlossenen Vertrag oder einer abgegebenen Vertragserklärung durch schriftliche Erklärung per Fax oder Post zurücktreten. Ein solcher Rücktritt setzt jedoch voraus, dass die Ware vom Kunden nur ausgepackt und entsprechend besichtigt, nicht jedoch in Betrieb genommen wurde. Für den Fall des berechtigten Rücktrittes durch einen Konsumenten ist bluemoon verpflichtet, Zug um Zug gegen Übernahme der Ware den Kaufpreis sowie die vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwendungen zu ersetzen. Dem gegenüber ist der als Konsument zu qualifizierende Besteller verpflichtet, ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Wertminderung der Ware zu zahlen. Diesbezüglich ist die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers für sich alleine noch nicht als Wertminderung anzusehen.
Für den Fall, dass eine Rückstellung der Ware unmöglich oder untunlich ist, hat der als Käufer zu qualifizierende Käufer den Wert der Ware zu vergüten, soweit sie zum klaren und überwiegenden Vorteil des Käufers gereicht. Darüber hinaus ist der als Konsument zu beurteilende Käufer verpflichtet, im Sinne KSchG auch die Kosten der Rücksendung, insbesondere die Versand- und Transportkosten zu übernehmen. Gemäß KSchG steht dem als Konsument zu beurteilenden Kunden in folgenden Fällen kein Rücktrittsrecht im Sinne KSchG zu: Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde, Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
12. bluemoon ist lediglich berechtigt, den Kunden Urheberrechte zu deren eigenen Benützung im Sinne der Urheberrechtsabgabe weiterzugeben. Vervielfältigung, Weiterveräußerung etc. ist ausschließlich Angelegenheit zwischen Urheber und den Kunden.
13. bluemoon ist berechtigt, den Käufer betreffende anfallende Kundendaten im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung zu erheben, bearbeiten, speichern sowie zu internen Marktforschungs- und eigenen Marketingzwecken zu nutzen.
14. Diese AGB sowie der jeweils beschlossene Vertrag unterliegen österreichischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss der Regeln des UN-Kaufrechtes. Als Gerichtsstand wird für sämtliche Streitigkeiten das für den Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht vereinbart. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher im Sinne des KSchG und ist dieser im Inland beschäftigt oder hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das sich aus den allgemeinen Zuständigkeitsregeln der Zivilprozessordnung ergebende Gericht zuständig.
15. Bei Aufträgen aus dem Ausland gilt das Recht der Republik Österreich.
16. Die Abtretung von Forderungen gegen bluemoon an Dritte ist ausgeschlossen. Für Kunden, welche als Konsument im Sinne des KSchG anzusehen sind, kann eine Aufrechnung mit Forderungen von bluemoon nur mit solchen Forderungen des Kunden vorgenommen werden, die entweder gerichtlich festgestellt oder von bluemoon anerkannt sind und im rechtlichen Zusammenhang mit der Schuld des Konsumenten stehen.
Für gewerbliche Kunden ist eine Gegenverrechnung mit Forderungen von bluemoon an den Kunden ausgeschlossen.
Für den Fall der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, aber auch dem allfälligen Vorliegen einer Regelungslücke werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmung bleibt davon unberührt.


 

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